Der BVI veröffentlichte seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes.
Sie fokussiert sich auf das InvStG und das AStG und legt besondere Aufmerksamkeit auf die Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur. Die BVI-Vorschläge sollen auch dazu beitragen, die Verwaltungslasten für Spezial-Investmentfonds und ihre steuerbefreiten Anleger zu minimieren.
##### Hauptanliegen im InvStG:
– § 2 Abs. 9a InvStG-E: Forderung nach einer verzögerten Anwendbarkeit um drei Jahre, um negative Auswirkungen auf Immobilienfonds zu vermeiden.
– Einnahmenbegrenzung (§ 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG): Vorschlag zur Aufhebung dieser Grenze, um das Potenzial für Beiträge zur Klimawende zu erhöhen.
– Spezial-Investmentfonds: Sollen in Infrastruktur-Sondervermögen investieren dürfen. Unsicherheit besteht bezüglich der Anlage in deutsche Infrastruktur-Sondervermögen.
– Feststellungserklärungen: Vorschlag zur Vereinfachung für Spezial-Investmentfonds mit steuerbefreiten Anlegern.
##### Änderungsvorschläge im AStG:
– § 18 AStG: Empfehlung zur Einführung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei bestimmten Anlegergruppen ausschließt.
##### Weitere relevante Punkte:
– Zinsschranke (§ 4h EStG): Bedenken gegen Änderungen der Zinsschranke im EStG, da diese kontraproduktiv für Investitionen sein könnten.
– Zinshöhenschranke (§ 4l EStG-E): Einwände gegen die Einführung einer Zinshöhenschranke und Vorschläge zur Anpassung, um Bürokratie zu reduzieren.
– Erweiterung des § 6 InvStG: Bedenken hinsichtlich der Steuerpflicht für bestimmte Veräußerungsgewinne und deren Auswirkungen.
– Vorschläge zu § 26 InvStG: Verschiedene Anpassungen, um die Investition in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu erleichtern.
– § 51 InvStG: Vorschläge zur Reduzierung der Bürokratie bei Feststellungserklärungen.