Die Bundesversammlung veröffentlichte eine Medienmitteilung, in der sie die Einsetzung einer PUK zur weiteren Aufarbeitung des Behördenverhaltens im Kontext der CS-Krise befürwortet.
In ihrer Sitzung vom 15. Mai 2023 befasste sich die GPK-N/S mit den Vorerklärungen der beiden Subkommissionen EFD/WBF und EJPD/BK. Hierbei standen die Krisenvorbereitung durch das EFD und dem Bundesrat ab Herbst 2022, als auch die Prüfung alternativer Lösungen zur Übernahme der Credit Suisse (CS) im Vordergrund.
Nach der Anhörung des Bundespräsidenten, der Vorsteherin des EFD sowie der SNB und der FINMA, hat die Geschäftsprüfungskommision (GPK) des Nationalrates und des Ständerates (GPK-N/S) entschieden, dass zusätzliche, vertiefte Abklärungen für die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommision (PUK) notwendig sind.
Auf Basis der vorliegenden Informationen sind verschiedene Themen zu vertiefen: die Krisenfrüherkennung durch das EFD unter Einbezug des Bundesrates, die Aufsichtstätigkeit der FINMA in Bezug auf die CS, die Rolle der SNB, die Anwendung des Notfallrechts, die Evaluation und Überwachung der Auswirkungen der “Too big to fail“-Gesetzgebung sowie die Umstände der Beschlussfassung im März 2023.