Die DK begrüßt den Beschluss des Rats der EZB, ein Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euros in die Vorbereitungsphase zu überführen, da ein wohlüberlegter digitaler Euro das Potenzial hat, den Zahlungsverkehr in Europa zu stärken, die Innovationskraft zu fördern und durch Funktionen wie die Offline-Nutzbarkeit die Resilienz in Krisenzeiten zu erhöhen. Tanja Müller-Ziegler vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken betont jedoch, dass eine voreilige Einführung vermieden werden muss, um negative ökonomische und soziale Effekte zu verhindern und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung sicherzustellen. Sie fordert eine umfassende demokratische Debatte und warnt davor, dass die EZB keine Fakten schaffen sollte, ohne den gesetzlichen Rahmen zu berücksichtigen.
Die DK hebt hervor, dass der digitale Euro als digitale Ergänzung zum Bargeld konzipiert werden sollte und keine Abschaffung dessen bedeutet. Weiterhin wird eine ausführliche Diskussion zwischen der EZB, politischen Entscheidungsträgern und Stakeholdern als essenziell erachtet, um die Konsequenzen verschiedener Ausgestaltungsoptionen zu klären. Die Vorbereitungsphase sollte die Möglichkeit bieten, die bisherigen Pläne zu reflektieren und an die Bedürfnisse aller Beteiligten anzupassen.
Ein besonderes Augenmerk legt die DK auf die Risiken eines digitalen Euros, insbesondere in Bezug auf die Finanzmarktstabilität und die Kreditvergabekapazität der Banken. Eine schlechte Umsetzung könnte zu erheblichen Einlagenabflüssen und damit zu einer Gefährdung der Refinanzierungsfähigkeit der Banken führen, daher wird eine quantitative Auswirkungsanalyse als unverzichtbar angesehen.
Das Projekt der EZB wird als fundamentaler Eingriff in den Zahlungsverkehrsmarkt und die bestehenden Strukturen zwischen Staat, Privatwirtschaft sowie Zentral- und Geschäftsbanken verstanden, was weitreichende ordnungspolitische Fragen aufwirft. Die DK sieht in einer digitalen Form des Bargelds die beste Realisierungsmöglichkeit für einen digitalen Euro, der sich in die vorhandenen Zahlungsverkehrssysteme integrieren lässt und durch gesetzliche Haltelimits die Finanzstabilität gewährleisten würde.