Die DK hat ihre Stellungnahme zum „Post-implementation Review IFRS 9 Financial Instruments Impairment“ veröffentlicht. Darin begrüßt sie den Ansatz und betont, dass die Einführung der Wertminderungsregeln des IFRS 9 für Banken einen erheblichen Aufwand bedeutet hat. Für viele war die Implementierung von IFRS 9 das größte Projekt der letzten Jahre.
Die prinzipienbasierten IFRS 9-Regeln haben sich in der Praxis als robust erwiesen. Das ECL-Modell des IFRS 9 führt generell zu einer früheren Erfassung von Wertminderungen als das vorherige Modell nach IAS 39. Trotz der Komplexität der IFRS 9-Regelungen sieht die DK derzeit keinen wesentlichen Anpassungsbedarf.
Die DK hebt hervor, dass die Einführung des ECL-Modells zu einer früheren Erfassung von Wertminderungen geführt hat, insbesondere im Vergleich zum vorherigen Modell nach IAS 39. Die DK betont, dass die IFRS 9-Regelungen, obwohl komplexer als die IAS 39, sich in der Praxis bewährt haben. Die Modelle und Systeme sind etabliert und die DK sieht keinen signifikanten Anpassungsbedarf.
Die DK spricht sich auch für eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung von IFRS 9 aus, insbesondere in Krisenzeiten wie COVID-19 und den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Die DK betont die Bedeutung der Transparenz bei der Anwendung von Modellanpassungen und Overlays und sieht die Anforderungen von IFRS 9 als vorteilhaft an, um ad-hoc Änderungen in makroökonomischen Faktoren angemessen zu berücksichtigen.
Zudem äußert sich die DK kritisch zu einigen Offenlegungsanforderungen und schlägt vor, die separate Offenlegung von POCIs (purchased or originated credit-impaired financial instruments) abzuschaffen. Die DK betont, dass die Implementierungskosten für IFRS 9 sehr hoch waren, diese Kosten jedoch mittlerweile abgeschrieben sind. Die Systeme sind implementiert und die Prozesse etabliert.
Darüber hinaus betont die DK die Bedeutung der Kontinuität in der Rechnungslegung nach IFRS 9 und in den Wertminderungsregeln, da sie keinen signifikanten Anpassungsbedarf sieht. Jede weitere Ausweitung der Offenlegungsanforderungen sollte sorgfältig geprüft und auf eine Kosten-Nutzen-Analyse gestützt werden.