Deutsche Kreditwirtschaft (DK) veröffentlicht ihre Stellungnahme zur EBA-Konsultation über Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität (ORC) in der Sanierungsplanung (EBA/CP/2022/15).
Die DK erkennt das Ziel an, einen harmonisierten Ansatz für die Bestimmung und Bewertung der ORC zu erreichen. Sie kritisieren jedoch, dass der Fokus auf der ORC liegt, während der Schwerpunkt auf optimalen Sanierungsstrategien für jede Bank liegen sollte. DK sieht Probleme bei der regulatorischen Bewertung und Einstufung der ORC und hält die Verwendung der ORC verschiedener Institute für Benchmarking für unangemessen. Sie empfehlen, die Anwendung der Leitlinie frühestens ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend zu machen.
Darüber hinaus äußert die DK Bedenken hinsichtlich der Szenarien, der Startpunktkriterien, der Zeitrahmen, der Indikatoren und der ORC-Bewertung. Sie betont, dass Standardisierung und Harmonisierung der Aufsichtsbewertung wichtig sind, aber auch die Risiken einer Standardisierung bei erhöhter Komplexität und unvergleichbaren Ergebnissen aufgrund der individuellen Szenarien berücksichtigt werden sollten. Die DK schlägt vor, dass alle Faktoren, die zur Bestimmung der „angepassten ORC“ und der „finalen ORC“ durch den Aufseher verwendet werden, der betroffenen Bank offengelegt werden.