Das BMF hat einen Entwurf eines Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes veröffentlicht. Dieser Schritt folgt der Änderung der Regelungen des Außensteuergesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-UmsG).
Der veröffentlichte Entwurf umfasst eine breite Palette an Themen und liefert wichtige Hinweise zur Auslegung und Anwendung des Außensteuergesetzes. Im Einzelnen werden folgende Punkte behandelt:
– Das Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften.
– Internationale Verflechtungen und deren steuerliche Behandlung.
– Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Kontext internationaler Sachverhalte.
– Die Behandlung zwischengeschalteter Gesellschaften.
– Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung.
– Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des § 13 AStG.
– Die Auslegung von Paragraphen des Außensteuergesetzes wie §§ 7-14, 17-20 AStG, einschließlich der Einkünfte von Zwischengesellschaften, Freigrenzen bei gemischten Einkünften, Hinzurechnungsbeträgen, Steueranrechnungen, Familienstiftungen, Bestimmungen über die Anwendung von DBA.
– Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen und die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
Darüber hinaus behandelt der Entwurf die Auswirkungen auf Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds in Bezug auf verschiedene steuerliche Aspekte. Es werden Regelungen für Anleger sowohl von thesaurierenden ausländischen Investmentfonds als auch von Spezial-Investmentfonds beschrieben. Dabei werden die Vorabpauschale für Investmentfonds und ausschüttungsgleiche Erträge für Spezial-Investmentfonds werden erläutert. Diese Regelungen dienen im Wesentlichen der Vermeidung von Steuerstundungseffekten, die sonst auf Anlegerebene entstehen könnten.
Das Schreiben beschreibt auch, wie eine mögliche Doppelbelastung vermieden wird, die sich durch den Ansatz eines Hinzurechnungsbetrages nach § 10 Absatz 1 AStG sowie durch die Besteuerung dieser Erträge nach dem InvStG beim Steuerpflichtigen ergibt. Es werden spezifische Regelungen für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds dargelegt.
Außerdem wird es erläutert, wie mittelbare Beteiligungen über Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds behandelt werden. Die Regelungen betreffen sowohl ausländische als auch inländische Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds.
Das Schreiben enthält auch Informationen über die steuerliche Behandlung von Investmenterträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 3 EStG und Spezial-Investmenterträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 3a EStG.
Die beschriebenen Regelungen haben direkte Auswirkungen auf die Besteuerung von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds sowie auf die Anleger dieser Fonds. Die detaillierte Behandlung von Vorabpauschalen, ausschüttungsgleichen Erträgen und die Vermeidung von Doppelbesteuerung sind wichtige Aspekte, die sowohl für Fondsmanager als auch für Anleger von Bedeutung sind.
Für bestimmte Verbände besteht es die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Entwurfschreiben. Diese wurde an die Verbände gesandt und bietet ihnen bis zum 4. September 2023 die Gelegenheit, ihre Meinungen und Einschätzungen zu den Ausführungen im Entwurf darzulegen.