Das BMF veröffentlicht den Entwurf eines Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG).
Der Entwurf, der in sieben Kapitel gegliedert ist, deckt verschiedene Aspekte des StAbwG ab, darunter die Anwendungsbereiche, die betroffenen Geschäftsvorgänge und die spezifischen Abwehrmaßnahmen. Er befasst sich unter anderem mit folgenden Themen:
1. Beteiligungsverhältnisse: Der Entwurf klärt, dass sowohl direkte als auch mittelbare Beteiligungen von den verschärften Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 StAbwG) und den Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen (§ 11 StAbwG) betroffen sind.
2. Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug: Absetzungen für Abnutzung werden als laufende Aufwendungen eingestuft und fallen somit unter das Abzugsverbot gemäß § 8 StAbwG. Die Regelungen des § 8 StAbwG sind auch im Rahmen der Veranlagung eines Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds zu berücksichtigen.
3. Quellensteuermaßnahmen: Hier wird klargestellt, dass der Einkünftekatalog des § 10 StAbwG subsidiär zu den in § 49 Abs. 1 EStG genannten Einkünften steht. Der Entwurf spezifiziert, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 7 EStG von den Finanzämtern anzuordnen ist, falls die Steuerpflicht nach § 10 StAbwG nur aufgrund der Subsidiarität entfällt. Zudem werden Umfang und Anwendungsbereich der Quellensteuermaßnahmen, insbesondere im Kontext von öffentlich-rechtlichen Leistungen, detailliert erörtert.
4. Verhältnis der Abwehrmaßnahmen: Der Entwurf beleuchtet auch das Zusammenspiel der Regelungen des StAbwG untereinander sowie in Bezug auf andere gesetzliche Bestimmungen.