Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital, das auf der gemeinsamen Sondersitzung der Leiter der Körperschaft- und Einkommensteuerreferate der obersten Finanzbehörden der Länder am 14. März 2023 basiert.
Das Schreiben befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Kapital, das Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital. Es enthält mehrere Abgrenzungen zu anderen Kapitalüberlassungen und unterscheidet nun ausdrücklich zwischen Anteilseignern und fremden Dritten bei der Bewertung von Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital.
Die wesentlichen Inhalte des Schreibens sind:
– Definition von Genussrechtskapital
– Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
– Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital
– Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz
– Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung
– Debt-Mezzanine-Swap
– Anwendungsregelung
Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anwendbar und hebt das BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1995 auf.