Die BaFin veröffentlicht drei Rundschreiben, die sich auf die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der Führungskräfte in von ihr nach dem VAG überwachten Versicherungsunternehmen konzentrieren:
– Rundschreiben 9/2023 (VA) – Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG;
– Rundschreiben 10/2023 (VA) – Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG;
– Rundschreiben 11/2023 (VA) – Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, gemäß VAG.
Die Rundschreiben legen den Fokus auf die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern, Aufsichtsorganmitgliedern und Personen, die Schlüsselfunktionen innehaben. Ein zentraler Aspekt ist die Einführung eines differenzierten Anforderungsprofils für die Besetzung solcher Schlüsselpositionen. Unternehmen sind nun angehalten, nicht nur die fachliche Eignung und berufliche Erfahrung, sondern auch die theoretischen und praktischen Kenntnisse der designierten Personen detailliert darzulegen und zu begründen.
Die BaFin betont zudem die Bedeutung der Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats, die nun sowohl bei Neubestellungen als auch turnusmäßig einmal jährlich vorzunehmen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die fachliche Eignung umfasst auch spezifische Kenntnisse bezüglich interner Modelle und Abschlussprüfungen, was insbesondere für Solvency II-Versicherungsunternehmen von Relevanz ist.
Interessenkonflikte stehen ebenfalls im Blickfeld der BaFin. Die Rundschreiben klären, dass Konflikte durch Beziehungen zu verantwortlichen Personen in verbundenen Unternehmen oder durch Beteiligungen an Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen unterhalten, entstehen können. Die Anzeigepflichten wurden erweitert, um eine wiederholte Bestellung von Schlüsselpersonal transparent zu gestalten, wobei alle relevanten Dokumente aktualisiert beizufügen sind.
Ein weiterer wichtiger Bereich sind Verfahrensrichtlinien für temporäre Abwesenheiten von Schlüsselpersonal aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Krankheit. Die BaFin empfiehlt, solche Fälle frühzeitig zu adressieren, um eine reibungslose Übergabe und spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit zu gewährleisten.