Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat ihren Abschlussbericht mit zukunftsweisenden Empfehlungen für eine Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Diese stellt neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung einen bedeutenden Pfeiler für die Sicherung des Lebensstandards im Alter dar, obwohl ihre Verbreitung zuletzt rückläufig war.
Der Bericht unterstreicht einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge: Zukünftig sollen Produkte auf Garantien und Verrentung verzichten und stattdessen eine flexible Auszahlungsphase bieten können. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten für renditestärkere Anlagen wie Aktienfondssparpläne, die insbesondere bei langen Anlagezeiträumen hohe Erträge versprechen.
Ebenso spricht sich der Bericht dafür aus, Fonds als zusätzliche Option in einem förderfähigen Altersvorsorgedepot zu erlauben. Eine weitere Empfehlung ist die Ausdehnung des Verzichts auf die Beitragsgarantie auf bestehende Riesterverträge.
Die Fokusgruppe spricht sich auch klar gegen die Verfolgung der Idee eines Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge aus. Dieses klare Signal respektiert die Bedeutung der Produktvielfalt und des fairen Wettbewerbs, die durch staatliche Eingriffe gefährdet werden könnten.
Die Gruppe fordert den Gesetzgeber auf, ihre Empfehlungen zügig in das Parlament einzubringen und eine Reform der privaten Altersvorsorge anzustoßen. Deutschland kann es sich nicht leisten, eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge zu vergeuden.
Inzwischen hat das Bundeskabinett sich am 26. Juli 2023 mit dem Abschlussbericht der Fokusgruppe befasst. Basierend auf diesen Empfehlungen wird das Bundesfinanzministerium nun einen konkreten Reformvorschlag erarbeiten. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2024 stattfinden.
