Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) veröffentlicht. Dieses Gesetz wird die Grundlage für die Umsetzung wichtiger EU-Rechtsakte im deutschen Finanzmarkt, insbesondere des DORA und der MiCA-VerordnunG bilden.
Der DORA, der ab dem 17. Januar 2025 für den gesamten Finanzsektor, einschließlich Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinstitute gilt, führt erstmalig EU-weit einheitliche Anforderungen für den Umgang mit IKT ein. Die MiCA-Verordnung, die bereits am 29. Juni 2023 in Kraft trat, etabliert einen europäischen Rechtsrahmen für die Regulierung von Kryptowerten und wird schrittweise implementiert.
Beide Rechtsakte verlangen eine Vollharmonisierung, wodurch nationale Gesetzgeber keine abweichenden Regelungen beibehalten oder einführen dürfen. Mit dem FinmadiG werden daher nicht nur die Weichen für eine digitale Transformation des Finanzmarktes gestellt, sondern auch Kompetenzen an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, um die Einhaltung des DORA sicherzustellen. Weiterhin ist die Bündelung der Aufsichtsbefugnisse der BaFin über Kryptowerte und Dienstleister in einem neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) vorgesehen, sowie die Anpassung weiterer Fachaufsichtsgesetze im Lichte der MiCA-Verordnung.
Der Entwurf sieht neben der Anpassung deutscher Rechtsnormen zur Erfüllung der EU-Vorgaben aus DORA und MiCA auch Modifikationen im FinDAG und der BaFin-Satzung vor, die über die direkten Anforderungen der EU-Rechtsakte hinausgehen. Diese Anpassungen umfassen unter anderem eine Erhöhung der Mindestumlage für beaufsichtigte Unternehmen und eine Stärkung der Befugnisse des BaFin-Präsidenten, insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen. Des Weiteren wird die gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Vizepräsidenten aufgehoben und die Kündigungsregeln für Beamte der BaFin revidiert, während die Mitarbeiter fortan den EZB-Ethikleitlinien unterliegen sollen.
