Das BMF hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) veröffentlicht.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die europäischen Vorgaben des DORA-Rahmenwerks (Verordnung und Richtlinie) sowie der MiCA-Verordnung in nationales Recht zu überführen. Das DORA-Rahmenwerk setzt umfassende Anforderungen an den Umgang mit IKT im Finanzsektor fest, während die MiCA-Verordnung einen Rechtsrahmen für Märkte von Kryptowerten schafft. Beide Rechtsakte fordern eine Vollharmonisierung innerhalb der EU, was es dem deutschen Gesetzgeber verbietet, abweichende nationale Vorschriften beizubehalten oder einzuführen.
Das FinmadiG soll daher die erforderlichen Kompetenzen auf Bund und Länder übertragen, um den Aufsichtsbehörden die Durchführung ihrer Aufgaben gemäß der DORA-Verordnung zu ermöglichen. Zusätzlich wird durch das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) die Aufsicht der BaFin über Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleister zentralisiert und sonstige Fachaufsichtsgesetze werden an die MiCA-Verordnung angepasst.
Besonders hervorzuheben ist, die im Regierungsentwurf aufgenommene Übergangsvorschrift für die Prüfung der Einhaltung der DORA-Vorgaben. Nach dieser Regelung sollen die Abschlussprüfer die neuen Prüfpflichten erst für Rechnungslegungsunterlagen anwenden, die für das Geschäftsjahr beginnend nach dem 31. Dezember 2024 erstellt werden.
Außerdem beinhaltet der Regierungsentwurf eine vorläufige Regelung zur Nichtanwendung des Verbots von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapierhandelsaufträgen (PFOF). Diese Regelung soll es Wertpapierfirmen mit Sitz in Deutschland erlauben, bis zum 30. Juni 2026 vom PFOF-Verbot ausgenommen zu werden, wenn sie Wertpapierdienstleistungen für Kunden im Inland erbringen.