Die BaFin hat ihre Webseite zum Thema „Governance“ mit Informationen zur Ausgliederung nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten (Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung – VersAusgl-AnzV) überarbeitet. Dabei wurde die Informationsseite wie folgt angepasst:
Folgende Passage aus dem Abschnitt V. Anzeige wesentlicher nach Vertragsschluss eingetretener Umstände, die die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinträchtigen können („Schwerwiegende Vorfälle“)
###### „Die weiß und grün hinterlegten Felder sind verpflichtend auszufüllen, bei den rot hinterlegten Feldern sind keine Eintragungen nötig.“
wurde ersetzt durch
###### „Sofern Sie für die Auslagerung, auf die sich der Vorfall bezieht, bereits über eine Referenznummer der MVP verfügen, klicken Sie in Zeile 18/19 auf „ja“ und tragen Sie diese bitte dort ein. In diesem Fall müssen die rot hinterlegten Felder nicht ausgefüllt werden. Sollten Sie noch über keine Referenznummer zu dieser Auslagerung verfügen, klicken Sie bitte auf „nein“ und füllen Sie dann die von Rot auf Grün wechselnden Felder 20-29 aus.“
Des Weiteren wurden die Anlagen im Bereich „Zusatzinformationen“ mit folgenden Dateien ergänzt:
– Dokumentation zur Erstellung von Meldungen im XML-Format (Anzeige von Auslagerungen) Dokumentation und Anleitung Stand 03.03.2022
– Technische Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen (Anzeige von Auslagerungen)