Die BaFin veröffentlicht eine aktualisierte Fassung ihrer FAQ zum Formular „Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen gemäß § 19 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)“.
In dieser Fassung sind folgende Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung vom 24. März 2021 (siehe eventid=10266) zu beachten:
###### Neue Frage im Abschnitt „Webformular und Format“
– Ist es möglich, in die Erläuterungsfelder im Sanierungsplan Tabellenformatierungen zu übernehmen oder Schaubilder einzufügen?
###### Ergänzte Frage im Abschnitt „Allgemeines zur Sanierungsplanung nach vereinfachten Anforderungen gemäß § 19 SAG“
– „Wie ist in Bezug auf wesentliche Änderungen zu verfahren, wenn diese während der Erstellungsphase des Sanierungsplans eintreten oder bereits beschlossen werden, aber erst nach Einreichung des Sanierungsplanes umgesetzt werden?“
###### Neue Frage im Abschnitt „Sanierungsindikatoren“
– Wie werden Sanierungsindikatoren eingetragen, die in dem Webformular nicht zur Auswahl stehen, weil sich z.B. die Gesetzesgrundlage geändert hat, das Formular aber noch nicht angepasst ist?
###### Gelöschte Frage im Abschnitt „Sanierungsindikatoren“
– Wie ist die Relation zwischen einem adversen Szenario aus dem ICAAP und einem Szenario für den Sanierungsplan?
###### Neue Fragen im Abschnitt „Handlungsoptionen“:
– Auf welchen Annahmen hinsichtlich der Schwere für idiosynkratische und systemweite Krisen sollten Expertenschätzungen für die unterstellten Szenarien basieren?
– Können die Annahmen aus einem adversen Stresstest, der für den Internal Adequacy Assessment Process (ICAAP) entwickelt wurde, zugrunde gelegt werden? Wo gebe ich die Gesamtsanierungskapazität im Sanierungsplan an?“
—
Zudem sollten wesentliche Änderungen und Ergänzungen in den folgenden FAQ zur Kenntnis genommen werden:
###### Abschnitt „Webformular und Format“
– Sollten alle Mitarbeiter, die an der Erstellung des Sanierungsplans beteiligt sind, für einen Zugriff auf die MVP freigeschaltet werden?
###### Abschnitt „Allgemeines zur Sanierungsplanung nach vereinfachten Anforderungen gemäß § 19 SAG“
– Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe eines Sanierungsplans?
– Wie häufig muss der Sanierungsplan aktualisiert werden?
– Wann liegt eine wesentliche Änderung im Sinne der Sanierungsplanung vor?
###### Abschnitt „Strategische Analyse“
– Sind bei der Darstellung des Risikoprofils im Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen die Indikatoren aufzuzeigen, mit denen die Risikodimension über die Sanierungsgovernance überwacht wird?
###### Abschnitt „Sanierungsindikatoren“
– Beispiel: Bei der Gesamtkapitalquote gibt es diverse aufsichtliche Mindestanforderungen, die teilweise schon Puffer für Krisen enthalten. Entspricht es der aufsichtlichen Erwartungshaltung, wenn man folgende Schwellenwerte einzieht: Gelb (Frühwarnschwellenwert): Unterschreitung OCR, Rot (Schwellenwert des Sanierungsindikators): Unterschreitung TSCR + x %?
– Wie muss das Erreichen des Schwellenwerts eines Sanierungsindikators der Aufsichtsbehörde kommuniziert werden?
###### Abschnitt „Handlungsoptionen“
– Bei der Umsetzung von Handlungsoptionen kann es zu unerwünschten Folgeeffekten kommen. Wie müssen diese Folgeeffekte bei der Expertenschätzung der Auswirkungen auf die Indikatoren und auf die Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden?
– Ist es ausreichend, die Maßnahmen, die auf Basis des schwerwiegendsten adversen Stresstests im ICAAP identifiziert wurden, als Handlungsoptionen zur Stärkung der Kapitalbasis im Sanierungsplan darzustellen?
– Wie sind die Bewertungsskalen der „Prognose der Eignung dieser Handlungsoption in einer Krise“ zu interpretieren? Ist für die Einstufung maßgeblich, wie sich die Wirkung der Handlungsoption in der Krise im Vergleich zur Wirkung ohne Krise verhält?
– Wie sind die Bewertungsskalen der „Prognose der Umsetzbarkeit dieser Handlungsoption in einer Krise“ zu interpretieren?