Die BaFin veröffentlicht die Version 1.2 der Hinweise zur Einreichung der Ausgliederungsanzeige im MVP-Fachverfahren: Anzeige von Ausgliederungen nach § 47 Nr. 8 und Nr. 9 VAG sowie der Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten (VersAusgl-AnzV).
Dabei wurde die Hinweise wie folgt ergänzt und spezifiziert:
– „Empfehlung zum lokalen Abspeichern der ausgefüllten Formulare als PDF-Datei
– Klarstellender Hinweis zu den Pflichtfeldern
– Spezifizierung der technischen Vorgaben zu Datei-Uploads“
Neben speziellen Hinweisen zu Auslagerungs-, Absichtanzeige, Dateiupload, Update-Meldung/Mitteilung wesentlicher Änderungen und Umstände sind folgende allgemeine Hinweise zu beachten:
Die BaFin verlangt, dass Ausgliederungsanzeigen über das MVP-Portal eingereicht werden. Technische Details und rechtliche Anforderungen finden sich auf der BaFin-Website. Die Anzeigen können direkt vom Versicherungsunternehmen oder durch einen Dritten, der für das Unternehmen freigeschaltet ist, eingereicht werden. Das MVP-Portal bietet keine Speicherungsmöglichkeit, und nach 60 Minuten Inaktivität gehen Eingaben verloren. Nach dem Absenden können die Anzeigen jedoch als PDF gespeichert werden.
Nicht alle Felder müssen für jede Meldungsart ausgefüllt werden, und einige Felder sind Auswahlfelder. Pflichtfelder sind gelb unterlegt und mit einem Sternchen markiert. Rechtliche Pflichtangaben sind unabhängig von der Markierung im MVP-Formular erforderlich. Es gelten technische Vorgaben für Dateiuploads, z.B. hinsichtlich Dateigröße, Format und Dateinamen. Eine Referenznummer wird bei der erstmaligen Absichtsanzeige vergeben und ist für spätere Änderungen und Updates erforderlich.
Die Meldung wird im Protokoll auf Akzeptanz oder Fehler überprüft. Nach erfolgreichem Absenden erhalten Nutzer einen Sendebericht im MVP-Postfach. Die Nutzung des MVP-Fachverfahrens ist auch für EbAV-Anzeigen zur Ausgliederung sonstiger Tätigkeiten gemäß den Vorschriften erforderlich.