Die BaFin veröffentlicht ein aktualisiertes Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff WpHG).
Das Fachverfahren ermöglicht die elektronische Übermittlung über die MVP von Stimmrechtsmitteilungen an die BaFin und dient der effizienteren Abwicklung der Stimmrechtsmitteilungen. Dafür gibt es ein Online-Formular mit verschiedenen Hilfsfunktionen sowie die Möglichkeit, eine selbst erstellte XML-Datei hochzuladen.
Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Nutzer ein ZIP-Archiv mit einer PDF-Datei und einer XML-Datei der Mitteilung. Diese Dateien sind zur Weiterleitung an den Emittenten vorgesehen. Dafür muss dem Emittenten sowohl die lesbare PDF-Version als auch die XML-Datei übermittelt werden. Für die Übermittlung an den Emittenten gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Möglich sind z.B. ein Upload-Portal des Emittenten oder eine E-Mail.
Voraussetzung für die Nutzung des Fachverfahrens ist eine erfolgreiche Registrierung und Zulassung für das Fachverfahren. Für Tests steht ein separates Test-Fachverfahren zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, einen Entwurf einer Stimmrechtsmitteilung über die MVP vorzulegen. Bei Fragen oder Unklarheiten, selbst nach Konsultation der Online-Hilfestellungen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter der Bundesanstalt oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse marktueberwachung@bafin.de.