Die Schweizer Parlamentskommission diskutierte die Integration eines PLB in das Instrumentarium zur Bewältigung von „Too-big-to-fail“-Situationen. Die Kommission befürwortet die Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken, entschied jedoch, die Beratung über den Vorschlag (23.062) bis zur Veröffentlichung des Analyseberichts des Bundesrats zu vertagen. Zu den zentralen Fragen gehören die Definition der Bedingungen, unter denen eine Bank als systemrelevant gilt, der Einfluss des PLB auf den Wettbewerb zwischen den Banken, seine Rolle bei der Sanierung oder Liquidation und der Zeitpunkt der Entschädigung durch die Banken. Die Kommission beabsichtigt, diese Aspekte im breiteren Kontext der geplanten Revision der Gesetzgebung für „Too-big-to-fail“ zu bewerten und wartet auf die Analyse des Bundesrats im Frühjahr 2024.
Zusätzlich schlug eine knappe Mehrheit in der Kommission vor, drei weltweit anerkannte Überwachungs- und Sanktionsinstrumente frühzeitig umzusetzen: das Senior Manager Regime zur Klärung individueller Managerverantwortlichkeiten, die Befugnis der FINMA zur Verhängung von Geldbußen und die Offenlegung von Stresstests für systemrelevante Banken.
Im Hinblick auf die Eigenmietwertbesteuerung bekräftigte die Kommission ihre frühere Entscheidung im Juni und hielt an der Position des Ständerats fest, nur für Erstwohnsitze einen Systemwechsel vorzunehmen und einen Schuldzinsenabzug von bis zu 70 % des steuerbaren Einkommens zuzulassen. Die Kommission hatte damals Optionen für Unternehmensübergaben und höhere Schuldzinsenabzüge geprüft, entschied sich jedoch, keine zusätzlichen Abzüge vorzuschlagen, um eine konsistente Steuerreform und eine Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung zu gewährleisten. Dieses Thema steht in der Wintersession im Ständerat zur Diskussion.
Weitere Entscheidungen umfassen eine einstimmige Empfehlung, die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten (23.043) zu genehmigen. Detaildiskussionen über das Kartellgesetz (23.047) und die Berücksichtigung der Motion Français (23.3224) wurden aus zeitlichen Gründen auf das erste Quartal 2024 verschoben. Die Kommission informierte sich über den Stand der Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz und empfahl eine einjährige Verschiebung, um Veränderungen in der internationalen Entwicklung gerecht zu werden und Schweizer Unternehmen besser zu unterstützen.