Das BMF hat ein Schreiben zur Übertragung von Assets eines Investmentfonds i. S. d. Kapitels 2 des InvStG auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung veröffentlicht.
Folgende wichtige Punkte zur Investmentsteuer bei Übertragung von Assets eines Investmentfonds sind zu berücksichtigen:
– Das BMF-Schreiben regelt die steuerliche Behandlung, wenn sowohl die illiquiden als auch die liquiden Assets eines Investmentfonds auf einen abgespaltenen Investmentfonds übertragen werden.
– Grundsätzlich ist die Sachausschüttung zu versteuern. Der Erwerb der Anteile am neuen Fonds ist ein steuerpflichtiger Anschaffungsvorgang.
– Aus Gründen der Vereinfachung und Billigkeit wird die Sachausschüttung aber mit 0 Euro bewertet. Die Anschaffungskosten für die neuen Anteile betragen 0 Euro.
– Bei Übertragung der liquiden Assets bekommt der neue Fonds die Anschaffungsdaten des alten Fonds. Bei Übertragung der illiquiden Assets sind die Anschaffungskosten des alten Fonds 0 Euro.
– Für den Fonds mit den illiquiden Assets gibt es keine Vorabpauschale. Ausschüttungen werden voll versteuert, aber mit dem Teilfreistellungssatz des alten Fonds.
– Die Regelung gilt für Abspaltungen seit dem 1. Januar 2018. Für Altfälle gibt es Übergangsregelungen. Bedingung ist, dass nur illiquide Assets übertragen werden.