Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine aktualisierte öffentliche Kryptowertpapierliste publiziert.
„Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden. Die Angaben in der Liste beruhen auf den von den Emittenten vorgenommenen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Die Kryptowertpapierliste soll eine unkomplizierte Übersicht über die mit Kryptowertpapieren verbundenen Veröffentlichungen bieten.“
Die BaFin gab bekannt, dass das folgende Kryptowertpapier des Emittenten Deutsche Bank AG nach Rückkauf des Kryptowertpapiers durch die Emittentin aus dem Kryptowertpapierregister gelöscht worden ist:
##### EUR 100,000 Floating Rate Notes (Cassiopeia)
