Die BaFin hat angekündigt, ab dem 11. Januar 2024 die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2023/06) zur Gesamtsanierungskapazität (ORC) (eventid=22330) anzuwenden.
Die BaFin erwartet von den Finanzinstituten, dass sie diese Leitlinien in ihre Sanierungspläne integrieren und die Anforderungen vollständig umsetzen. Die Leitlinien zielen darauf ab, ein harmonisiertes Rahmenwerk für die Bewertung und Feststellung der ORC in den Sanierungsplänen der Institute zu schaffen.
Die ORC ist ein Maß dafür, wie gut ein Institut in der Lage ist, mit verschiedenen Krisenszenarien umzugehen, indem es verschiedene Handlungsoptionen nutzt. Diese Bewertung ist speziell für Institute relevant, deren Sanierungspläne solche Krisenszenarien berücksichtigen.
Die BaFin wird keinen separaten Umsetzungsakt für diese Leitlinien durchführen, sondern erwartet, dass die Institute diese direkt in ihre Praktiken integrieren.