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Liste der Pfandbriefbanken nach § 2 Abs. 6 Pfandbriefgesetz

ID 25547

Die BaFin publiziert gemäß § 2 Abs. 6 PfandBG eine Liste der Pfandbriefbanken, die zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts berechtigt sind (Stand: 30.09.2023).
Im Vergleich zur vorherigen Version der Liste vom 30. Juni 2023 (bitte eventid=21803 beachten) wurde folgende Änderung vorgenommen:
Aufnahme der Volksbank Freiburg eG.
Die Liste enthält Angaben zur Erlaubnisreichweite, Datum der Erlaubniserteilung und zulässigen Pfandbriefgattungen gemäß § 41a PfandBG. Nicht erfasst sind erloschene oder abzuwickelnde Pfandbriefgattungen. Die Liste erleichtert Marktteilnehmern den Zugang zu Informationen und wird mindestens vierteljährlich aktualisiert.

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Real Estate Fund
Date Published: 2023-10-28
Regulatory Framework: Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Regulatory Type: information

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