Bezüglich der fortlaufenden Trilog-Verhandlungen zur Regelung von KI in der EU positioniert sich die DK klar zu den vorgelegten Entwürfen. Die DK unterstützt das grundlegende Ziel, KI in Europa zu fördern und sieht insbesondere für den Finanzsektor erhebliches Potential.
Wichtige Aspekte, die die DK hervorhebt:
1. Definition von Künstlicher Intelligenz: Eine klare, dynamische und technikneutrale Definition ist essentiell. Der Vorschlag des EU-Parlaments, der sich auf Verhaltensmerkmale und nicht auf spezifische Technologien konzentriert, wird begrüßt.
2. Hochrisikoreiche Anwendungsfälle: Ein risikobasierter Ansatz ist wichtig. Regulierungen sollten sich nach dem konkreten Einsatz und den damit verbundenen Risiken richten, nicht nach einer pauschalen Klassifizierung.
3. General Purpose AI und Foundation Models: Klare Unterscheidungen und Definitionen sind notwendig. Regelungen sollten das tatsächliche Risiko widerspiegeln, nicht generelle Modellannahmen.
4. Überschneidungen mit existierenden Vorgaben: Doppelregulierungen sollten vermieden werden, insbesondere in Bereichen, in denen bereits klare gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
5. Erstanwendungszeitpunkt und Bestandsschutzregel: Ein dreijähriger Zeitraum bis zur ersten Anwendung wird bevorzugt, um Unternehmen eine ausreichende Vorbereitungszeit zu ermöglichen.