Die BaFin hat die Konsultation 12/23 gestartet, um die Einführung eines neuen Anzeigeformulars für Zahlungsdienstleister gemäß § 53 Abs. 2 des ZAG zu diskutieren. Ziel des Verfahrens ist es, Feedback zum Entwurf eines Rundschreibens xx/2023 (BA) „Übermittlung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken gemäß § 53 Abs. 2 ZAG“ und zum Entwurf des Anzeigeformulars „Meldung nach § 53 Absatz 2 ZAG“ einzuholen.
Der Entwurf des Rundschreibens xx/2023 (BA) sieht vor, dass Zahlungsdienstleister gemäß § 53 Abs. 2 ZAG der BaFin jährlich bis zum 31. August eine Bewertung der operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken ihrer Zahlungsdienste sowie der Wirksamkeit ihrer Risikominderungs- und Kontrollmechanismen mittels eines Anzeigeformular mit Stand vom 30. Juni des jeweiligen Jahres an 53zag@bafin.de übermitteln müssen. Nach dem aktuellen Entwurf des Rundschreibens ist die erste Einreichung des Formulars für den 31. August 2024 geplant, basierend auf Daten zum Stichtag 30. Juni 2024.
Der Entwurf des Anzeigeformulars „Meldung nach § 53 Absatz 2 ZAG“ soll es Zahlungsdienstleistern, insbesondere CRR-Kreditinstituten und Zweigstellen aus Drittstaaten, ermöglichen, die operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken, die mit ihren Zahlungsdiensten verbunden sind, zu identifizieren, zu bewerten und die Angemessenheit der eingeführten Risikominderungs- und Kontrollmaßnahmen darzulegen. Der Entwurf des Formulars gibt unter anderem Anleitungen zur Bewertung des Risikos, zur Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit, zur Schadenhöhe sowie zur Gesamtbewertung der Risiken und der Effektivität der Risikominderungsmaßnahmen.