In einer Publikation wies die FIU spezifische Berufsträger auf die Pflicht hin, sich bis spätestens zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal goAML Web zu registrieren Die Anweisung richtet sich an Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer und andere im § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG genannte Berufsträger.
Gemäß § 45 Abs. 1 GwG müssen sich die genannten Verpflichteten im goAML-Portal bei der FIU registrieren. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Art der Berufsträgerschaft und schließt auch angestellte Berufsträger ein, die in einer Sozietät, Kanzlei, Partnerschaft oder anderen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.
Wichtig ist, dass jeder Partner und Angestellte sich separat und eigenständig in goAML Web registrieren muss. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften oder anderen Organisationsformen (wie GbR, GmbH) erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Dennoch bleiben die bereits in goAML Web registrierten Institutionen und darunter erfassten Berufsträger vorerst bestehen.
Ein besonderer Hinweis gilt für Berufsträger mit mehrfachen Qualifikationen, wie z.B. Steuerberater und Rechtsanwalt. Hier muss die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen, wobei die vorherrschende Berufsausübung im Vordergrund steht.
Detaillierte Informationen zur Registrierung in goAML Web, einschließlich der erforderlichen Schritte und Bedingungen, sind in den Hinweisen der Financial Intelligence Unit (Registrierung) und in der dazugehörigen Anlage sowie im Handbuch goAML Web Portal verfügbar.
Diese Mitteilung dient als klare Erinnerung und Anleitung für alle betroffenen Berufsträger, ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Registrierung ernst zu nehmen und entsprechend einzuhalten.