Die BaFin veröffentlicht eine Sammelverfügung zum Stresstest für Pensionskassen, die festlegt, dass alle Pensionskassen in Deutschland, die unter der Aufsicht der BaFin stehen und freiwillige Altersvorsorgeleistungen anbieten, jährlich einen Stresstest durchführen müssen, um frühzeitig Maßnahmen zur Erhöhung der Risikotragfähigkeit zum Schutz der Versicherten zu ergreifen.
Der Stresstest umfasst Marktrisiken und Bonitätsrisiken. Die Ergebnisse müssen der BaFin vollständig und detailliert gemeldet werden.
Die Pensionskassen müssen der BaFin auch weitere Informationen übermitteln, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt. Die Übermittlung des jährlichen Stresstests hat ausschließlich elektronisch über das MVP-Portal der BaFin zu erfolgen. Darüber hinaus sind ergänzende Informationen, die für das Verständnis der Berechnung des Stresstests von Bedeutung sind, ebenfalls elektronisch, als Teil der Stresstest-Dokumente, einzureichen. Diese sind im PDF-Format zu übermitteln.