Die BaFin veröffentlicht eine GDV-Stellungnahme mit Rückmeldungen zu bestimmten Textpassagen der BaFin-Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen sowie Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder tätig sind, gemäß VAG (bitte eventid=19893 beachten).
Einige Punkte der Stellungnahme betreffen die Dokumenteneinreichung in deutscher Sprache, die als nicht zeitgemäß angesehen wird. Es wird vorgeschlagen, dass es regelmäßig erlaubt sein sollte, Dokumente in englischer Sprache einzureichen. Außerdem sollte klar angegeben werden, wann eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellte Übersetzung erforderlich ist.
Die Formulierung „unter Umständen“ führt aus Sicht des GDV zu Rechtsunsicherheit und sollte präzisiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern gemäß VAG nicht immer anzeigepflichtig ist.
Einige Anforderungen an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit werden als unverhältnismäßig oder unnötig detailliert angesehen. Es wird vorgeschlagen, bestimmte Anforderungen zu streichen oder zu vereinfachen, da sie keinen Mehrwert generieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Mindestbeteiligungsgebot nach § 76 Abs. 3a Satz 1 AktG nur für bestimmte börsennotierte Gesellschaften gilt und nicht für alle Unternehmen.
Einige Passagen in Bezug auf Geldwäschebekämpfung und Haftungsfragen werden als überflüssig oder zu pauschal angesehen und sollten gestrichen werden.
Weitere Anmerkungen beziehen sich auf spezifische Anforderungen an bestimmte Gremien und die Einreichung von Unterlagen über das MVP-Portal.
Die Forderungen nach präziseren Formulierungen, klaren Zeitvorgaben und angemessenen Anforderungen werden in den Rückmeldungen hervorgehoben.
Abschließend wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Vorschläge und Anmerkungen in die Überarbeitung des Rundschreibens einzubeziehen, um eine praxisnahe und ausgewogene Regelung zu gewährleisten.