Der GDV hat zu dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission für einen Rahmen zum Zugang zu Finanzdaten (EventID #21815) Stellung bezogen.
Laut GDV ist der Entwurf für die Versicherungsbranche mit über 400 Millionen betroffenen Verträgen sehr weitreichend. Er empfiehlt daher eine schrittweise und evidenzbasierte Umsetzung, beispielsweise zunächst für Neuverträge. Zudem sollten besondere Kategorien personenbezogener Daten sowie Daten Dritter vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.
Beim Datentransfer müssten Geschäftsgeheimnisse besser geschützt werden. Auch sollten Finanzinformationsdienste wie Banken und Versicherer zum Datenteilen verpflichtet werden, um Chancengleichheit herzustellen. Die Echtzeit-Datenlieferung sollte nur dort erforderlich sein, wo Daten auch in Echtzeit entstehen, nicht aber für die Versicherungsbranche.
Hinsichtlich der Behörden und Aufsichtsmaßnahmen seien die vorgesehenen Bußgelder unverhältnismäßig hoch. Zudem sollte die Versicherungsaufsicht EIOPA konsequent in Verfahren eingebunden werden.
Der GDV sieht noch erheblichen Klärungsbedarf bei der Standardisierung und Normung auf EU-Ebene. Zudem sei der Zeitplan mit Umsetzungsfristen von 24 bzw. 18 Monaten viel zu ambitioniert. Stattdessen werden 36 bzw. 24 Monate gefordert.
Darüber hinaus stellt der GDV fest, dass der Entwurf zwar das Ziel habe, Daten für Innovationen verfügbar zu machen. Allerdings müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzen, Kosten und Risiken gefunden werden. In der jetzt vorgelegten Form sei dies noch nicht erreicht.