Die BaFin stellt den Entwurf ihres Rundschreibens zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft zur Konsultation (Konsultation 02/2023).
„Mit diesem Rundschreiben werden die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht („EBA“) für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2015/18 vom 15.07.2015) in die deutsche Aufsichtspraxis übernommen.“ Die EBA Leitlinien wurden bereits am 15. Juli 2015 veröffentlicht. Allerdings hat die BaFin bislang von einer Übernahme in ihre Verwaltungspraxis abgesehen, „da Zweifel an einer ausreichenden Grundlage im europäischen Recht bestanden“. Die Gültigkeit der Leitlinien wurde durch das Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Juli 2021 allerdings klargestellt. Aufgrund der „Neubewertung der Rechtsgrundlagen im nationalen Recht“ strebt die BaFin eine Umsetzung der EBA Leitlinien durch das zu konsultierende Rundschreiben an.
Das Rundschreiben bietet einen Rahmen für die Überwachung und Governance von bestimmten Bankprodukten, Zahlungsdiensten und E-Geld-Produkten im Privatkundengeschäft. Das Rundschreiben gilt sowohl für Produkthersteller als auch für Vertreiber und beschreibt interne Prozesse, Funktionen und Strategien für die Gestaltung, Einführung und Überprüfung dieser Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Interesse, Ziele und Eigenschaften des Zielmarktes erfüllt werden, gehen aber nicht auf die Eignung der Produkte für einzelne Verbraucher ein.
Das Rundschreiben regelt auf der Grundlage von § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und § 27 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) die Überwachung und Governance von Bankprodukten, Zahlungsdiensten und E-Geld-Produkten im Privatkundengeschäft von Kreditinstituten nach dem KWG und Instituten nach dem ZAG.
Darüber hinaus enthält der Abschnitt 5. „Auslagerung“ des Rundschreibens Regelungen zu Auslagerungsverhältnissen gemäß Voraussetzungen für Auslagerungen nach Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk AT9.