Die BaFin hat ein Rundschreiben 08/2023 zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft veröffentlicht. Dieses Rundschreiben, das ab dem 1. Mai 2024 für die betroffenen Unternehmen bindend ist, legt fest, wie Produkthersteller und -vertreiber Bankprodukte, einschließlich Verbraucherdarlehensverträge, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste, überwachen und ihre Governance-Strukturen gestalten müssen.
Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2015/18). Nach anfänglicher Zurückhaltung aufgrund von Zweifeln an der Rechtsgrundlage dieser Leitlinien, hat die BaFin, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren (C-911/19) des französischen Staatsrats Conseil d´État, die Leitlinien nun in ihr Rundschreiben aufgenommen und folgt damit den Vorgaben der EBA.
Das Rundschreiben gilt sowohl für Produkthersteller als auch für Vertreiber und beschreibt interne Prozesse, Funktionen und Strategien für die Gestaltung, Einführung und Überprüfung dieser Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Interesse, Ziele und Eigenschaften des Zielmarktes erfüllt werden, gehen aber nicht auf die Eignung der Produkte für einzelne Verbraucher ein.
Das Rundschreiben regelt auf der Grundlage von § 25a Abs. 1 KWG und § 27 Abs. 1 ZAG die Überwachung und Governance von Bankprodukten, Zahlungsdiensten und E-Geld-Produkten im Privatkundengeschäft von Kreditinstituten nach dem KWG und Instituten nach dem ZAG.
Darüber hinaus enthält der Abschnitt 5. „Auslagerung“ des Rundschreibens Regelungen zu Auslagerungsverhältnissen gemäß Voraussetzungen für Auslagerungen nach MaRisk AT9.