regulation

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Fonds-Melde-Verordnung 2015 geändert wird

ID 23512

Der Bundesminister für Finanzen hat seine 158. Verordnung veröffentlicht, mit der die Fonds-Meldeverordnung von 2015 geändert wird. Die Verordnung basiert auf zwei Gesetzen: dem Investmentfondsgesetz von 2011 und dem Immobilien-Investmentfondsgesetz. Ziel der Novelle ist es, einige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Meldung steuerlich relevanter Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIFs zu ändern.
Die wichtigsten Änderungen, die durch die Novelle eingeführt werden, sind folgende:
– Abschnitt 2 der Verordnung wird dahingehend geändert, dass das Erfordernis der schriftlichen Registrierung vor der ersten Einreichung entfällt. Stattdessen ist die Registrierung nun vor der ersten Einreichung erforderlich.
– Abschnitt 2 wird um zusätzliche Unterabschnitte ergänzt, die besagen, dass die Verwaltungsgesellschaften einen registrierten Steuervertreter für die Einreichung von Klagen und Erklärungen bei der Meldestelle einsetzen müssen. Der Steuervertreter muss eine schriftliche Vollmacht der Verwaltungsgesellschaft vorlegen, es sei denn, es bestehen keine Zweifel an der Bevollmächtigung. Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Banken, die besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, sind von der Vorlage einer Vollmacht befreit.
– Abschnitt 5, der die Registrierung von Verwaltungsgesellschaften für neu zugelassene oder vertriebene Fonds in Österreich betrifft, wird dahingehend geändert, dass die Registrierung entweder über das ISIN-Vergabeverfahren der Österreichischen Kontrollbank oder über den steuerlichen Vertreter unter Verwendung eines bestimmten Formulars erfolgen kann.
– Dem § 8 wird ein neuer Abs. 7 angefügt, der festlegt, dass die geänderten Bestimmungen der §§ 2, 5 und der beigefügten Anlagen mit 1. Juni 2023 in Kraft treten. Die bisher beigefügten Anhänge 3, 3a und 3b treten am 1. April 2023 in Kraft.
– Die Anhänge 1, 2 und 3 der Verordnung enthalten Vorlagen und Anweisungen für die Registrierung von Verwaltungsgesellschaften und die Meldung von Steuerdaten.
Die Novelle zielt darauf ab, die Meldepflichten für Investmentfonds zu straffen und zu präzisieren sowie die Übermittlung steuerlich relevanter Daten an die Meldestelle in Österreich zu verbessern.

Other Features
AIF
AIFM
banks
credit
dividends
fees
fund management
investors
MoU
notifications
prospectus
real estate
Real Estate Fund
registration
retail investors
securities
taxes
wind-down
Date Published: 2023-06-01
Date Taking Effect: 2023-04-01
Regulatory Framework: Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG)
Regulatory Type: regulation

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