Der GDV begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, eine Regulierung für KI voranzutreiben, und sieht in einer ausgewogenen KI-Regulierung einen potenziellen Wettbewerbsvorteil für Europa.
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont, dass eine angemessene KI-Regulierung sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen Sicherheit und Vertrauen bietet. Er lobt insbesondere die Entscheidung der EU, sich der KI-Definition der OECD anzuschließen, wonach nicht jeder automatisierte Prozess als KI gilt. Asmussen fordert jedoch eine klarere Regelung in der Verordnung, dass nur Systeme mit selbstlernenden Elementen als KI gelten sollten.
Der GDV lehnt eine Einstufung von Risikobewertung und Tarifierung als hochriskant ab, da dies zu Überschneidungen mit bereits bestehenden Regelungen führen würde, die bereits einen angemessenen Schutz bieten. Asmussen betont, dass das Ziel nicht nur darin besteht, das erste, sondern auch ein hervorragendes KI-Gesetz für Europa zu schaffen. Er betont, dass die neuen Regeln Innovationen nicht verhindern sollten und versichert, dass der GDV sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen der EU-Institutionen dafür einsetzen wird.