Die BaFin hat angekündigt, die im Juni 2023 von der ESMA veröffentlichten Leitlinien zur Bewertung von Kontrakten bei Abwicklungen in ihre Aufsichtspraxis zu übernehmen. Die Leitlinien richten sich speziell an die Abwicklungsverfahren bei zentralen Gegenparteien (CCP) und betreffen insbesondere die Methode, die die Abwicklungsbehörden bei der Bewertung von Kontrakten vor deren Beendigung anwenden sollen.
Das Hauptziel der ESMA durch diese Veröffentlichung ist es, eine harmonisierte Aufsichts- und Abwicklungspraxis in ganz Europa sicherzustellen. Im Detail legt die Anleitung den Schwerpunkt auf die Art und Weise, wie Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 29 Absatz 1 CCPRRR vorgehen sollten.
Gemäß den Bestimmungen des Abwicklungsinstruments zur Positions- und Verlustzuweisung muss die Abwicklungsbehörde – gemäß Artikel 29 CCPRRR – vor Beendigung der Kontrakte eine Bewertung vornehmen oder diese von einem CCP durchführen lassen. Die neu veröffentlichten Leitlinien klären und strukturieren diesen Prozess, indem sie Anleitung bieten, welche spezifischen Aspekte und Verfahren bei der Bewertung von Kontrakten zu beachten sind. Die zentrale Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Sicherstellung, dass die Kontraktbewertung so nah wie möglich am fairen Marktpreis liegt.