Das BMF und BMJ haben gemeinsam das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) auf den Weg gebracht, um den Kapitalmarkt moderner und leistungsfähiger zu gestalten. Ziel ist es, mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung zu mobilisieren und den privaten Vermögensaufbau zu fördern. Insbesondere sollen die Bedingungen für Start-ups verbessert, der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und die Möglichkeit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestärkt werden. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gestärkt und die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland erhöht werden.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll gemäß dem BMF-Eckpunktepapier umfangreiche Maßnahmen aus dem Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündeln. Unter anderem sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
– Absenkung des Mindestkapitals für Börsengänge auf 1 Million Euro
– Erleichterung von Investitionen in Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU
– Digitalisierung des Kapitalmarkts, z.B. durch elektronische Wertpapiere
– Prüfung einer verbesserten Übertragbarkeit von Kryptowerten
– Einführung von Mehrstimmrechtsaktien
– Stärkere Digitalisierung und Internationalisierung von Aufsicht und Aufsichtsrecht
– Höhere steuerliche Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlage
– Steuerliche Erleichterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gestärkt und die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland erhöht werden.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll gemäß BMF innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten.