Das BMF hat einen Zwischenbericht zur Beurteilung der Reform des Investmentsteuergesetzes herausgegeben. Bei der Implementierung des reformierten Investmentsteuergesetzes hatten die damaligen Koalitionsparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Evaluation des Gesetzes gefordert (BT-Drucksache 18/8739, S. 90). Das überarbeitete Investmentsteuergesetz wurde am 1. Januar 2018 wirksam. Dieser Zwischenbericht enthält und analysiert die derzeit vorliegenden Erkenntnisse und bewertet sie.
Die Untersuchung hat eine Reihe bedeutender Aspekte aufgedeckt, von denen insbesondere die folgenden hervorzuheben sind:
– Die neue Regelung zur Verhinderung der Umgehung der Dividendenbesteuerung (sogenannte Cum/Cum-Gestaltungen) scheint wirksam zu sein. Allerdings wurde der hohe bürokratische Aufwand bei der Nachweisführung des Mindestwertänderungsrisikos kritisiert.
– Nach der Untersuchung des BMF sind die EU-rechtlichen Bedenken, die unter dem alten Recht bestanden, durch die Reform des Investmentsteuergesetzes beseitigt worden. Die neuen Regelungen scheinen im Einklang mit dem EU-Recht zu stehen.
– Die Reform scheint die vorher existierenden Steuersparmodelle weitgehend zu verhindern, obwohl an einigen Stellen noch Raum für Steuergestaltungen besteht. Allerdings schätzt das BMF diese Gestaltungsspielräume als von untergeordneter Bedeutung ein.
– Bei der Anlegerbesteuerung wurde das Ziel einer rechtlichen und administrativen Vereinfachung erreicht, das durch die unterschiedlichen Teilfreistellungssätze und die komplexen Übergangsregeln teilweise relativiert wurde.
– Bei Spezial-Investmentfonds ist eine erhöhte rechtliche Komplexität und ein gestiegener administrativer Aufwand zu verzeichnen.
– Der Bericht hat auch einige Vorschläge für weitere Vereinfachungen des Besteuerungsverfahrens bei Investmentfonds und administrative Erleichterungen bei Spezial-Investmentfonds hervorgebracht. Diese Vorschläge werden in Zukunft eingehend auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Schlussendlich liegen noch keine belastbaren Informationen über die Auswirkungen der Investmentsteuerreform auf Deutschland als Standort für Fonds und die Angemessenheit der Teilfreistellungssätze vor. Ein zusätzlicher Bericht zu diesem Thema steht noch aus.