Die EBA hat im April 2023 eine öffentliche Konsultation über einen Entwurf von Leitlinien zur Nacheinreichung historischer Daten begonnen. Die Initiative folgt der EBA-Kosten-Nutzen-Analyse von 2020, die Kosteneinsparungen durch die Vermeidung unnötiger Korrekturmeldungen vorschlägt. Der Entwurf schlägt vor, den Zeitrahmen für Korrekturmeldungen auf maximal ein Jahr vor dem aktuellen Meldestichtag zu begrenzen (bitte eventid=20631 beachten). Die DK begrüßt die Initiative, for
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