Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, rechtliche Anpassungen vorzunehmen, um einen effizienten Arbeitsfluss bei der Analyse und Weiterleitung der wachsenden Anzahl an Meldungen zu gewährleisten, die die FIU hinsichtlich mutmaßlicher Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhält. Die Durchführung der gesetzlichen Anpassungen wird durch Modifikationen im GwG realisiert. Diese Veränderungen im GwG etablieren rechtliche Deutlichkeit und beinhalten notwendige Anpassungen, um die effiziente Erfüllung der Aufgaben und die risikoorientierte Arbeitsmethode der FIU zu verstärken.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind:
– Eine Klarstellung des risikobasierten Ansatzes in der Arbeitsweise der Zentralstelle, um die Tätigkeit der Zentralstelle effizienter zu gestalten.
– Eine Präzisierung des Kernauftrags der Zentralstelle im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2015/849, die den Schwerpunkt auf Meldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung legt.
– Eine Konkretisierung der gesetzlichen Unterstützung der Prozesse der Zentralstelle durch automatisierte Verfahren, um die IT-Grundlagen anzupassen und der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle Rechnung zu tragen.
– Eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der FIU und ihren Partnerbehörden. Hierbei steht insbesondere die Unterstützung der Meldepflichtigen bei der Identifizierung meldepflichtiger Sachverhalte und bei der Bearbeitung der sogenannten „Fristfälle“ im Fokus.
Diese Maßnahmen sollen die Zentralstelle in die Lage versetzen, den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Rechtssicherheit der Mitarbeiter der Zentralstelle in Bezug auf Fragen strafprozessualer Ermittlungen zu gewährleisten.
