Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht erlaubt Vereinen künftig, grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen abzuhalten. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten wird dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Darüber hinaus können auf Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden. Das Gesetz enthält die folgende Änderung im Bürgerliche
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