Der Bundesrat hat beschlossen, eine Änderung des FinfraG ab dem 1. Februar 2024 in Kraft zu setzen.
Gemäß der neuen Regelung in Art. 152a „Pflichtverletzungen durch den Anbieter“ wird eine Geldstrafe verhängt für Personen, die in einem Angebotsprospekt oder einer Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebots absichtlich falsche oder unvollständige Angaben machen.
Diese Maßnahme dient dazu, eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Die Änderung wurde vom Parlament am 29. September 2023 verabschiedet und geht auf die parlamentarische Initiative 18.489 zurück.
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Date Published: 2023-11-29
Date Taking Effect: 2024-02-01
Regulatory Framework: Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
Regulatory Type: law
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