Der Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um die Schweiz als wettbewerbsfähigen und innovativen Versicherungsplatz zu stärken.
In seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 hat der Bundesrat Anpassungen der AVO genehmigt und zusammen mit dem revidierten VAG per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Die vom Parlament am 18. März 2022 verabschiedete Teilrevision des VAG hat zum Ziel, den Schutz der Versicherten, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation im Schweizer Versicherungssektor zu verbessern. Kleinere Versicherungsunternehmen kommen neu in den Genuss von aufsichtsrechtlichen Erleichterungen, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Der rechtliche Rahmen für Versicherungsvermittler wurde revidiert und das Insolvenzrecht wurde verbessert, um den Kundenschutz zu stärken.
Das revidierte VAG berücksichtigt die neuen gesetzlichen Anforderungen und enthält den SST, der die Kapitalisierung von Versicherungsunternehmen stufenweise beurteilt. Sowohl das revidierte VAG als auch die AVO sehen in verschiedenen Bereichen Übergangsfristen vor.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein günstiges regulatorisches Umfeld, die Solvabilität und den Konsumentenschutz zu fördern, und letztlich die Position der Schweiz als attraktiven Versicherungsmarkt zu stärken.