Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Einführung eines PLB für systemrelevante Banken verabschiedet (dazu die Vernehmlassung eventid=21256). Dieser Schritt ist eine Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen im Finanzsektor, insbesondere auf die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 (eventid=20185). Der PLB soll dazu dienen, die Stabilität des Finanzsektors zu stärken und das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Überlebensfähigkeit systemrelevanter Banken zu erhöhen.
Systemrelevante Banken sind Finanzinstitute, deren Zusammenbruch erhebliche Verwerfungen im Finanzsystem und bedeutende volkswirtschaftliche Schäden verursachen könnte, insbesondere im Einlagen- und Kreditgeschäft sowie im Zahlungsverkehr. Um die Widerstandsfähigkeit dieser Banken zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen erhöht. Im Jahr 2022 beschloss der Bundesrat Eckwerte für die Einführung einer staatlich abgesicherten Liquiditätshilfe (eventid=15917), die nun in eine ordentliche Gesetzgebung überführt wird.
Der PLB ist international ein Standardinstrument bei Bankenkrisen und ermöglicht es der Zentralbank, im Rahmen einer Sanierung einer systemrelevanten Bank weitere Liquidität bereitzustellen, die vom Staat garantiert ist. Parallel zur Einführung des PLB arbeiten die Behörden an der Gesamtevaluation des „Too big to fail“-Regelwerks, und ein Bericht dazu wird im Frühjahr 2024 erwartet.
Eine wichtige Ergänzung zum PLB ist die Einführung einer Abgeltungspauschale, die systemrelevante Banken im Voraus an den Bund entrichten müssen, unabhängig davon, ob tatsächlich Liquiditätshilfe in Anspruch genommen wird. Diese Pauschale soll das Risiko für den Bund abdecken, und Wettbewerbsverzerrungen verhindern.