Die Schweiz führt wie geplant die OECD/G20-Mindestbesteuerung ab dem 1. Januar 2024 ein. Der Bundesrat hat beschlossen, eine nationale Ergänzungssteuer von 15 Prozent auf große, international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro im Inland zu erheben. Dies soll sicherstellen, dass keine Steuersubstrate ins Ausland fließen. Die Umsetzung erfolgt vorerst nur auf nationaler Ebene, und die Entscheidung über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Die Einführung basiert auf einem Bundesbeschluss, den Volk und Stände im Juni 2023 unterstützt haben (eventid=21254). Die Mindestbesteuerung wird durch eine Ergänzungssteuer realisiert, die von den Kantonen veranlagt und eingezogen wird. Die Umsetzung berücksichtigt die internationalen Leitlinien der OECD/G20, um eine möglichst große Rechtssicherheit für in der Schweiz ansässige Unternehmen zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat sich bei der Umsetzung an verschiedenen Leitlinien orientiert, darunter die internationale Kompatibilität, die Wahrung der volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz und die Vermeidung administrativer Hürden für Unternehmen und kantonale Steuerverwaltungen. Die vorgeschlagene Ausgestaltung der nationalen Ergänzungssteuer stieß grundsätzlich auf breite Zustimmung in der Vernehmlassung, obwohl Anpassungen vorgenommen wurden.
Die Umsetzung der internationalen Ergänzungssteuer wird vorerst verschoben, und der Bundesrat wird die internationale Entwicklung weiter beobachten. Die Verordnung sieht vor, dass der Bundesrat innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten dem Parlament ein Gesetz vorlegt, das die Mindestbesteuerungsverordnung ablöst.
Es gibt auch Diskussionen über den Zeitpunkt der Einführung und die Notwendigkeit der internationalen Ergänzungssteuer. Einige Wirtschaftsverbände und politische Gruppen fordern eine mögliche Verschiebung des Inkrafttretens und betonen die Bedeutung einer koordinierten Umsetzung mit anderen Ländern. In diesem Zusammenhang wird auch die internationale Entwicklung, insbesondere in den USA und der EU, aufmerksam verfolgt.
Die Verordnung regelt auch Details wie das Verfahren zur Erhebung der Ergänzungssteuer, das Steuerstrafrecht und andere administrativen Aspekte. Der Bundesrat hat die parlamentarischen Kommissionen konsultiert, die jedoch keine Empfehlungen abgaben. Einige Kantone und Wirtschaftsverbände äußerten Bedenken hinsichtlich administrativer Komplexität und forderten Anpassungen in bestimmten Verfahrensrichtlinien.
Insgesamt strebt die Schweiz an, die Mindestbesteuerung international kompatibel und wirtschaftsfreundlich umzusetzen, während sie die Interessen des Standortes Schweiz wahrt und administrative Hürden minimiert.