Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz wurde von der Bundesregierung erlassen, um die Umwandlungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2019/2121) in deutsches Recht umzusetzen. Die EU-Umwandlungsrichtlinie hat das Ziel, grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen innerhalb der EU zu erleichtern. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie). Das neue Gesetz enthält Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Umstrukturierung von Unternehmen und erweitert die bereits bestehenden Regeln für nationale Umstrukturierungen.
Das Gesetz umfasst Änderungen an einer Reihe von Gesetzen, darunter das Umwandlungsgesetz, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Handelsgesetzbuch, das Kreditwesengesetz, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Geldwäschegesetz. Die Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen, Fusionen, Spaltungen, die Übertragung von Vermögen und Unternehmen sowie die Verwaltung von Gesellschaften.
Die Änderungen stellen sicher, dass Unternehmen innerhalb der EU in der Lage sind, ihre Aktivitäten grenzüberschreitend zu verlagern, ohne dass sie sich mit unverhältnismäßigen Hindernissen und bürokratischen Verfahren auseinandersetzen müssen. Es erleichtert auch die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und stärkt die Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren.
Das Gesetz sieht auch vor, dass Unternehmen ihre Rechtsform ohne Auflösung und Neugründung ändern können. Dies bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäftsstruktur effektiver zu gestalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Das Gesetz beinhaltet auch eine Reihe von Änderungen an den Vorschriften zur Übertragung von Vermögen und Unternehmen, einschließlich einer Klarstellung der Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien.
Des Weiteren vereinheitlicht das Gesetz die Rechte von Minderheitsgesellschaftern bei Umstrukturierungen und Aktiengesellschaften erhalten die Möglichkeit, Anpassungen der Wertverhältnisse durch zusätzliche Aktien auszugleichen.
Außerdem stärkt das Gesetz den Schutz der Gesellschaftsgläubiger. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.