Das BMF gibt die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Durchsetzung der Richtlinie für eine globale Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen und großer heimischer Gruppen in der Union sowie zur Implementierung weiterer flankierender Maßnahmen“ (Umsetzungsgesetz für die Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL-UmsG) bekannt.
Dieser Schritt folgt auf die Vorlage des Diskussionsentwurfs für das MinBestRL-UmsG, die das BMF am 20. März 2023 veröffentlicht hat (bitte eventid=21038 beachten). Nach eingehender Diskussion und Beratung wurde nun der Referentenentwurf vorgelegt.
Der überarbeitete Gesetzesentwurf für das MinBestRL-UmsG nimmt ergänzende Änderungen in der AO und in dem FVG vor.
Im EStG und AStG sind wichtige Anpassungen vorgeschlagen, einschließlich der Aufhebung der Lizenzschranke, der Reduzierung der Niedrigsteuergrenze und der Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht für den Hinzurechnungsbetrag.
Wesentliche Änderungen im Referentenentwurf gegenüber dem Diskussionsentwurf beinhalten:
– Kompensationsansprüche innerhalb einer Mindeststeuergruppe (§ 3 MinStG-E)
– Änderung der Ausgangsgröße zur Ermittlung des Mindeststeuergewinns oder -verlusts (§ 15 MinStG-E)
– Einführung der Steuerpflicht von Portfoliodividenden aus Langzeitbeteiligungen (§ 35 MinStG-E)
– Einführung der Steuerpflicht von Gewinnen oder Verlusten bei Eigenkapitalbeteiligungen (§ 36 MinStG-E)
– Behandlung von Währungsrisiken bei Schachtelbeteiligungen (§ 37 MinStG-E)
– Berücksichtigung qualifizierter Sanierungserträge (§ 38 MinStG-E)
– Anpassungen bezüglich Steuerattributen des Übergangsjahrs (§ 78 MinStG-E)
– Einführung von Übergangsregelungen für gemischte Hinzurechnungsbesteuerungsregime (§ 84 MinStG-E)
– Festlegung des Besteuerungszeitraums (§ 89 MinStG-E)
– Einführung von Bußgeldvorschriften (§ 92 MinStG-E)
Das BMF unterstreicht damit sein Engagement für die Durchsetzung einer fairen und ausgewogenen internationalen Steuerlandschaft, in der aggressive Steuervermeidungsstrategien keinen Platz haben. Der aktuelle Gesetzesentwurf bietet umfassende Anpassungen und Erweiterungen zur besseren Erfassung von Steuerpflichten und zur Minimierung steuerlicher Ungleichheiten. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr Transparenz und Effizienz bei der Mindestbesteuerung führen und die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrechtsrichtlinie in Deutschland weiter vorantreiben.