Die BaFin hat einen detaillierten Fragen-und-Antworten-Katalog zur Treuhänderbestellung herausgegeben. Dieser Katalog besteht aus 18 FAQs, dient als Leitfaden für Pfandbriefbanken und beantwortet zentrale Fragen zur Bestellung sowie zur Verlängerung der Bestellung von Treuhändern und deren Stellvertretern.
Berücksichtigen Sie bitte die folgenden Fragen aus dem Katalog sowie die darauf bezogenen Antworten in komprimierter Darstellung:
1. Wer ist für die Bestellung bzw. Verlängerung der Bestellung von Treuhändern nach dem PfandBG zuständig? Die BaFin, speziell das Referat Kompetenz Pfandbrief/Deckungsprüfungen, ist für die Bestellung von Treuhändern zuständig.
2. Wer schlägt den Bewerber für das Treuhänderamt bzw. die Verlängerung der bisherigen Treuhänderbestellung(en) vor? Die Pfandbriefbank schlägt in der Regel die Bewerber vor.
3. In welchen Fällen ist ein förmlicher Antrag auf Bestellung eines Treuhänders erforderlich? Nur bei erstmaliger Ausgabe von Pfandbriefen ist ein förmlicher Antrag erforderlich.
4. Welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden an einen Treuhänder nach dem PfandBG gestellt? Erforderliche Kenntnisse, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit sind vorgeschrieben.
5. Welche Kenntnisse und Erfahrungen muss der Bewerber mitbringen? Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind erforderlich.
6. Welche Anforderungen werden an die Unabhängigkeit eines Treuhänders gestellt? Der Treuhänder muss insbesondere von der Pfandbriefbank unabhängig sein.
7. Welche Anforderungen werden an die Zuverlässigkeit eines Treuhänders gestellt? Persönliches Verhalten und Geschäftsgebaren werden berücksichtigt.
8. Woraus ergibt sich die gesetzliche Altersgrenze für Treuhänder? Die Bestellung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Treuhänder 75 Jahre alt wird.
9. Für welchen Zeitraum wird der Treuhänder regelmäßig bestellt? Die Bestellung ist in der Regel für fünf Jahre befristet.
10. Kann auch eine juristische Person oder ein Zusammenschluss einzelner Personen als Treuhänder nach dem PfandBG bestellt werden? Nur natürliche Personen können als Treuhänder bestellt werden.
11. Welche Unterlagen hat die Pfandbriefbank mit dem Vorschlag/Antrag einzureichen? Lebenslauf, Straffreiheitserklärung, Führungszeugnis und weitere Dokumente sind erforderlich.
12. Wann sind die Unterlagen einzureichen? Unterlagen sind sechs bis drei Monate vor der Bestellung einzureichen.
13. Welche Anforderungen werden an den Lebenslauf gestellt? Muss umfassend und detailliert sein.
14. Welche Anforderungen werden an die Straffreiheitserklärung gestellt? Ist dem Antrag beizufügen.
15. Welche Vorgaben gelten für das einzureichende Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG? Muss speziell für Behörden ausgestellt sein.
16. Welche Vorgaben gelten für den einzureichenden Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO? Ein Auszug ist erforderlich.
17. Welche Anforderungen werden an die einzureichende Unabhängigkeitserklärung des Bewerbers gestellt? Muss die Unabhängigkeit des Bewerbers bestätigen.
18. Wie stellt die Bundesanstalt den Schutz der eingereichten Daten sicher? Die Bundesanstalt stellt den Schutz der eingereichten Daten sicher.