regulation

Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung — KryptoWTransferV)

ID 23440

Die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Verordnung legt verstärkte Sorgfaltspflichten für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Geldwäschegesetzes fest, die Transfers von Kryptowerten durchführen. Diese Verordnung tritt am 27. Mai 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kryptowertetransferverordnung vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4465) außer Kraft.
Die Verordnung enthält eine umfangreiche Regelung, die unter anderem die Pflicht zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten bei Transfers zwischen Kryptowertedienstleistern sowie bei Transfers, an denen nicht ausschließlich Kryptowertedienstleister beteiligt sind, festlegt. Zudem werden Übergangsbestimmungen, eine Evaluierungsklausel sowie Regelungen zum Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung definiert.
Gemäß der Kryptowertetransferverordnung müssen Verpflichtete, die Transfers von Kryptowerten durchführen, bestimmte Risikobewertungen vornehmen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu steuern und zu mindern. Die Verordnung legt außerdem Begriffsbestimmungen für verschiedene Termini fest, wie zum Beispiel „Kryptowert“ und „Kryptowertedienstleister“.
Die Verpflichteten sind dazu angehalten, die verstärkten Sorgfaltspflichten gemäß der Verordnung umzusetzen. Für Verpflichtete, die bereits am 27. Mai 2023 Kryptowertedienstleistungen erbringen, gelten spezifische Übergangsbestimmungen. Sie müssen etwaige Hindernisse bei der Erfüllung der Pflichten bis zum 30. Juni 2023 bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen und begründen.
Die Kryptowertetransferverordnung wird bis zum 30. Juni 2024 durch das Bundesministerium der Finanzen auf der Grundlage eines Berichts der zuständigen Aufsichtsbehörde evaluiert. Diese Evaluation dient der Überprüfung und möglichen Anpassung der Verordnung.
Die Veröffentlichung der Kryptowertetransferverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung des Kryptowährungsmarktes und zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Verpflichtete und andere Beteiligte sollten die Anforderungen der Verordnung sorgfältig prüfen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten ergreifen.

Other Features
AML
CFT
crypto-assets
due diligence
fraud
governance
process
risk
securities
Event ID: ID 23440
Date Published: 2023-05-26
Date Taking Effect: 2023-05-27
Regulatory Framework: Regulation (EU) 2015/847
Regulatory Type: regulation

Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte über Kreditdienstleister und ...

ID 26593
Das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU ...
Asset Management
law

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung ...

ID 26565
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer ...
Asset Management
regulation

Zweite Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung

ID 26414
Im Bundesgesetzblatt wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverord ...
Asset Management
law

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen ...

ID 26268
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde im BGBl veröffentlicht. Es zielt darauf ab, Deutschl ...
  • Topic Filter

    Top Tag Search
    Top Tag Search
    Top Tag Search
    Top Tag Search
You are on the training version of RISP core with limited functions and data. Please subscribe to RISP core for professional or academic use. We supply free real time datasets for approved academic research; professional subscriptions start at 950€ plus VAT per annum.

Compare Listings