Das BMF veröffentlicht einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz).
Der Referentenentwurf enthält umfangreiche Änderungen im Steuerrecht mit dem Ziel, die Liquidität von Unternehmen zu verbessern und Wachstumsimpulse zu setzen. Die folgenden wesentlichen Regelungen sind zu berücksichtigen:
Investitionsprämie für Klimaschutz: Ein neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz sieht die Einführung einer Investitionsprämie in Höhe von 15% der Anschaffungskosten, maximal 30 Mio. Euro pro Unternehmen, für Investitionen in Anlagegüter vor, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept nach DIN-Norm. Die Prämie soll befristet für Investitionen von der Verkündung des Gesetzes bis zum 1. Januar 2028 gewährt werden.
Verbesserung der Körperschaftsteueroption für Personengesellschaften: Für die Option zur Körperschaftsteuer in § 1a KStG sind Erleichterungen vorgesehen, unter anderem für Personengesellschaften aller Rechtsformen, beim erstmaligen Optionsantrag und der steuerneutralen Einbringung von Anteilen an der Komplementär-GmbH.
Erweiterter steuerlicher Verlustvortrag: Im Bereich des steuerlichen Verlustabzugs wird der Verlustrücktragszeitraum für Einkommen- und Körperschaftsteuer von 2 auf 3 Jahre verlängert und der Höchstbetrag von 10 Millionen Euro (bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) dauerhaft eingeführt. Die Mindestgewinnbesteuerung wird für Veranlagungszeiträume von 2024 bis 2027 ausgesetzt und danach auf einen Höchstbetrag von 10 Millionen Euro angehoben.
Vereinfachungen für Kleinunternehmer: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sollen von Voranmeldungen und Jahreserklärungen befreit werden. Die Umsatzgrenzen des § 19 UStG und für die Ist-Besteuerung in § 20 UStG werden angehoben.
Reform der Zinsschranke: Die bestehenden Eigenkapital-Escape- und Stand-Alone-Klauseln werden abgeschafft, und die Freigrenze von 3 Millionen Euro Nettozinsaufwendungen wird in einen Freibetrag umgewandelt. Eine Ausnahme von der Zinsschranke wird für Finanzierungen langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte geschaffen.
Internationale Risikobewertungsverfahren: Einführung klarer Vorschriften für die Beteiligung an internationalen Risikobewertungsverfahren, wie sie bereits bei Organisationen wie der OECD (ICAP) und der EU (ETACA) existieren.
Joint audits: Implementierung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2021/514 bezüglich joint audits .
Aufstockung der zulässigen Grenze um 10 Prozentpunkte für Einnahmen aus der Erzeugung oder Lieferung von Strom: Durch eine Anhebung der erlaubten Grenze um 10 Prozentpunkte für Einnahmen aus Stromerzeugung oder -lieferung im Kontext der Immobilienvermietung und -verpachtung sollen Spezial-Investmentfonds stärker gefördert werden.
Weitere Maßnahmen: Weitere Verbesserungen betreffen Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, Abschreibungsmöglichkeiten zu Sammelposten und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG.
Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen soll ab 2025 ausgeweitet werden.
Der Schwellenwert für die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht.
Die Regelung, die inländische Unternehmen zur obligatorischen Nutzung von elektronischen Rechnungen verpflichtet, wird eingeführt.
Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen werden erhöht.