In einer Publikation zum Thema „Geldwäschebekämpfung“ gibt die BaFin die Veröffentlichung eines Eckpunktepapier zur Klärung von Sachverhalten bekannt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Das von FIU und BaFin, mit Beteiligung des Expertenstabs der AFCA, entwickelte Eckpunktepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen normalerweise keine Meldepflicht besteht. Dies gilt, s
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