Die Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung — WpI-AnzV) wurde im BGBl veröffentlicht.
Die WpI-AnzV richtet sich an Wertpapierinstitute und dient der Regelung von Anzeigen und der Einreichung relevanter Dokumente gemäß dem § 64 ff. WpIG.
Sie deckt eine Vielzahl von Themen ab, darunter das Verfahren zur Einreichung, die Bekanntgabe von personellen Änderungen, Aktivitäten in Drittstaaten, Auslagerungen, Bekanntmachungen von Beteiligungen, Prozesse des Erlaubnisverfahrens, sowie finanzielle Informationen und Berichterstattungen. Speziell im § 13 der WpI-AnzV werden die Anforderungen an Auslagerungsanzeigen definiert, wobei kleinere Wertpapierinstitute lediglich signifikante Auslagerungen von Cloud-Services oder anderen IT-Dienstleistungen melden müssen. Diese Meldungen sind nun digital über die MVP vorzunehmen.
Darüber hinaus legt die WpI-AnzV fest, dass Anzeigen bezüglich personeller Veränderungen, Nebentätigkeiten, Geschäftsleiterbeteiligungen und weitere wichtige Informationen elektronisch eingereicht werden müssen.