Das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wurde im BGBl veröffentlicht.
Dieses Gesetz zielt auf eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab. Es ermöglicht der FIU, nur bestimmte, als besonders relevant angesehene Verdachtsmeldungen an die Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Die Auswahlkriterien für diese Meldungen bleiben jedoch unbekannt.
Die FIU, verantwortlich für das Entgegennehmen, Filtern und Analysieren von Verdachtsmeldungen, wird durch das Gesetz in ihrer Arbeitsweise konkretisiert. Die Behörde spielt auch eine zentrale Rolle im Informationsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Behörden. Angesichts des erheblichen Anstiegs der Verdachtsmeldungen in den letzten Jahren ist eine effizientere Bewertung und Filterung der eingehenden Meldungen vorgesehen, um risikoreichere Transaktionen intensiver analysieren zu können.
Das Gesetz führt zu folgenden wesentlichen Änderungen im GwG:
– Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes der FIU.
– Klarstellung des Kernauftrags der FIU.
– Konkretisierung der Unterstützung der FIU-Prozesse durch automatisierte Verfahren.
– Vereinfachung der Zusammenarbeit der FIU mit anderen Behörden.
– Stärkere Hilfestellung der FIU zur Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte.
Zudem sieht eine Änderung des § 43 Abs. 1-5 GwG vor, dass Verpflichtete bei Verdachtsmeldungen deutlich machen müssen, ob parallel eine Strafanzeige erfolgt. Die FIU soll auch bestimmen können, welche Transaktionen nicht meldepflichtig sind (Negativtypologien).