Die Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte (Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung — WpIPrüfbV) wurde im BGBl veröffentlicht.
Die WpI-PrüfBV richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Wertpapierinstitute und spezifiziert den Prüfungsrahmen sowie die Fristen entsprechend § 78 WpIG.
Sie beinhaltet Richtlinien für den Inhalt und die Form der Prüfberichte, die bei der BaFin und der Bundesbank einzureichen sind. Zudem enthält die WpI-PrüfBV Kriterien zur Einordnung von Befunden hinsichtlich Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere strafbare Handlungen sowie eine Kategorisierung sonstiger bei der aufsichtlichen Prüfung festgestellter Mängel.
Die Anforderungen dieser Verordnung gelten für Prüfungen, die zum Stichtag 31. Dezember 2023 durchgeführt werden, da hier ebenfalls keine Übergangsfrist vorgesehen ist.